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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Goncharova GmbH zum Chartervertrag, Stand 08.05.2022

Der Chartervertrag wird zwischen dem Vercharterer und dem Charterer geschlossen.

Der Chartervertrag kommt zustande, wenn:

  • dem Charterer ein Chartervertrag zugegangen ist und
  • die Anzahlung in Höhe von 40 % der Chartergebühr bei dem Vercharterer innerhalb von 5 Werktagen ab Datum des Chartervertrags eingegangen ist. Erfolgt kein Zahlungseingang innerhalb der Frist, kommt kein Vertrag zustande und die Buchung verfällt automatisch.

Chartergebühr
Die Chartergebühr umfasst die Nutzung des Hausbootes und ihrer Einrichtungen durch die Crewmitglieder, den damit verbundenen natürlichen Verschleiß des Hausbootes und ihrer Einrichtungen, die Versicherungsprämie der genannten Versicherungen.

Im Preis nicht enthalten sind Hafen- und andere Gebühren sowie Treibstoff, Gas, Wasser und alle Aufwendungen bzw. Maßnahmen, die zum ordnungsgemäßen Betrieb des Hausbootes während der Charterdauer notwendig sind. Offensichtliche Fehler bei der Berechnung des Charterpreises oder bei anderen Vertragsangaben berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt sondern können entsprechend der gültigen Preisliste und den gültigen Geschäftsbedingungen des Vercharterers korrigiert werden.

Abweichungen der Ausstattung des Hausbootes von übersandten Ausrüstungs- oder Inventarverzeichnissen berechtigen den Charterer nicht zu Preisabzügen, wenn alle für die Sicherheit und Fahrtüchtigkeit des Hausbootes wesentlichen Ausrüstungsgegenstände vorhanden sind.

Verantwortlicher Bootsführer & Crew
Um einen Chartervertrag abschließen zu können, muss der Charterer das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Charterer ist mit Abschluss des Chartervertrags automatisch verantwortlicher Bootsführer, d.h. er trägt zu jeder Zeit die Verantwortung für die Mietsache (Boot und Ausrüstung) und die Crew. Ist er selbst, mangels Befähigung, nicht Bootsführer, so hat er vor Übergabe des Hausbootes einen geeigneten Bootsführer zu benennen.

Die Mindestbelegung pro Hausboot sind zwei Personen. Der Charterer verpflichtet sich, gemäß Zulassung des Hausboot Modells nur die Höchstzahl an Personen mit an Bord zu nehmen.

Befähigungsnachweis
Der Charterer erklärt, dass er bzw. der benannte Bootsführer, über die seemännischen Kenntnisse verfügt, die zum Führen eines Schiffes in offenen Gewässern erforderlich sind. Der Charterer oder der genannte Bootsführer sind im Besitz der folgenden Scheine: SBF BIN oder einen Charterschein. Falls keiner der genannten Scheine vorliegt, kann der Charterer einen Charterschein beim Vercharterer erwerben.

Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dem Charterer das Fahren des Hausbootes zu verweigern, wenn dieser nach Ansicht des Vercharterers nicht befähigt ist, das Hausboot gemäß den Vorschriften zu führen. Davon unberührt ist die Möglichkeit für den Charterer, das Boot für den Zeitraum der Charter zu bewohnen.

Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 40% des Charterpreises ist innerhalb von 5 Werktagen ab Datum des  Chartervertrags fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor vereinbarter Übergabe des Hausbootes fällig, d. h. bis zu diesem Zeitpunkt muss der gesamte Charterpreis beim Vercharterer eingegangen sein. Die Rechnung über die Anzahlung und die Restzahlung geht dem Charterer per E-Mail oder auf dem Postweg zu. Hat der Charterer bis 30 Tage vor vereinbarter Übergabe das Hausboot nicht oder nicht vollständig bezahlt, ist der Vercharterer berechtigt, die Buchung ohne Rückzahlung zu stornieren und anderweitig über das Boot zu verfügen. Der Vercharterer ist in diesem Fall weder zur Übergabe des Hausbootes noch zur Rückzahlung des bereits angezahlten Betrages verpflichtet. Bei einer Buchung, die weniger als 30 Tage vor der Übergabe erfolgt, ist der gesamte Charterpreis sofort fällig. Ist innerhalb von 5 Kalendertagen nach der Buchung keine Zahlung eingegangen, ist der Vercharterer ohne weitere Rücksprache berechtigt das Hausboot anderweitig zu verchartern.

Zahlungsmöglichkeiten
Die Zahlung des Charterpreises erfolgt per Überweisung. Eine Bezahlung mit Kredit- oder EC-Karte ist nicht möglich. Die Zahlung der Kaution kann in bar am Tag der Anreise oder vorab per Überweisung auf das Geschäftskonto des Vercharterers erfolgen. Steht die Charter unmittelbar bevor, ist der Charterpreis bar zu zahlen.

Kündigung & Vertragsrücktritt (Stornierung)
Kommt der Charterer seiner Zahlungsverpflichtung zu den vertraglich festgelegten Zahlungsterminen nicht nach, kann der Vercharterer die Leistung verweigern. Einer Mahnung bedarf es nicht. Falls der Zahlungseingang nicht fristgerecht erfolgt, ist der Vercharterer berechtigt, ohne vorherige Ankündigung das Hausboot anderweitig zu verchartern.

Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie Krieg, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen berechtigen beide Teile zur Kündigung. Hochwasser, Trockenheit, Sperrung der Wasserstraße, Streik oder ähnliche Gründe berechtigen nicht zur Kündigung.

Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so hat er unverzüglich den Vercharterer zu informieren. Dies muss schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief mitgeteilt werden. Die Stornierung ist kostenpflichtig und wird wie folgt berechnet:

– Bis 6 Wochen vor Übergabedatum: 50% des Mietpreises sind zur Zahlung fällig. Darüber hinaus geleistete Zahlungen werden erstattet.
– Bis 2 Wochen vor Übergabedatum: 80% des Mietpreises sind zur Zahlung fällig.
– Weniger als 2 vor Übergabedatum: 100% des Mietpreises sind zur Zahlung fällig.

Gelingt eine Ersatzcharter, so hat der Charterer nur die entstandenen Kosten zu zahlen (z.B. Agenturprovision, Beratungsleistung). Gelingt keine geeignete Ersatzcharter, hat der Charterer die vollen Chartergebühren zu zahlen. Der Vercharterer empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung. 

Versicherung
Es besteht eine Vollkaskoversicherung für das Hausboot und deren Charterausrüstung sowie eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden. Die Haftpflichtversicherung beinhaltet auch die Absicherung des Charterers als Skipper für den Zeitraum seiner Miete. Die Versicherungen haben eine Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution, die der Charterer hinterlegt und bei jedem schuldhaft verursachten Schadensereignis mit den von ihm verursachten Schäden vom Vercharterer verrechnet wird. Der Charterer haftet für alle eigens verschuldeten Schäden bzw. für Schäden, die durch seine Crew verschuldet wurden. Nicht versichert sind persönliche Gegenstände des Charterers und der Crew. Die Versicherung haftet nicht bei selbstverschuldeten Unfällen von an Bord befindlichen Personen. Ansprüche aus Schäden, die dem Charterer oder der Crew während der Nutzung durch das Boot oder das Zubehör oder im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen, sind gegenstandslos.

Kaution
Vor der Hausbootübergabe hat der Charterer die Kaution in Höhe von 1.000,00 EUR (eintausend) zu hinterlegen. Diese erhält der Charterer komplett zurück, wenn er das Hausboot und seine Ausstattung unbeschädigt und vollständig zurückgibt. Für Schäden am Hausboot und verlorene oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände können vom Vercharterer die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten und Reparaturkosten von der Kaution einbehalten werden. Bei Beschädigungen, deren Höhe am Tag der Rückgabe nicht feststellbar ist, wird die gesamte Kaution solange einbehalten, bis die Schadenfeststellung abgeschlossen ist und feststeht, inwieweit den Charterer eine Ersatzpflicht trifft. Soweit ihn eine Ersatzpflicht trifft, erfolgt  dann eine Rechnungstellung und Abrechnung nach Behebung des Schadens. Sollte ihn keine Ersatzpflicht treffen, wird die Kaution in voller Höhe erstattet. Die Kaution kann weiterhin bei Rücknahme des Hausbootes mit Betriebskosten, erhöhten Kosten der Endreinigung etc. verrechnet werden.
Der Vercharterer ist berechtigt die Übergabe des Hausbootes bis zur Zahlung der Kaution zu verweigern.

Pflichten des Charterers
a) Der Charterer / Schiffsführer erklärt, das Hausboot unter Berücksichtigung guter Seemannschaft sowie unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zu benützen.
b) Der Charterer bzw. der von ihm benannte Schiffsführer verpflichtet sich:
nur die maximal zulässige Anzahl von Personen mitzuführen und jede Änderung der Crew dem Vercharterer und den zuständigen Behörden zu melden,
das Hausboot weder geschäftlich noch für Warentransporte bzw. zur entgeltlichen Personenbeförderung oder zum professionellen Fischfang zu benützen,
ohne ausdrückliche Zustimmung des Vercharterers nicht an Wettfahrten teilzunehmen oder das Hausboot weiterzuverchartern,
außer in Notfällen das Hausboot nicht zum Schleppen anderer Fahrzeuge zu verwenden oder sich schleppen oder bergen zu lassen und für den Fall, dass Schlepp- oder Bergehilfe angenommen werden muss, eine Weisung des Vercharterers (oder seines Bevollmächtigten) einzuholen. Ist das nicht möglich, hat er mit dem Kapitän des anderen Schiffes eine Vereinbarung über die Schleppkosten bzw. den Bergelohn zu treffen, bevor die Hilfe angenommen wird,
aus einem geschützten Hafen nur auszulaufen, wenn die Prinzipien guter Seemannschaft das erlauben,
einen unsicheren Anker- oder Liegeplatz zu verlassen, wenn die Wetterprognose bzw. die aktuelle Wettersituation bzw. erkennbare Wetterentwicklung das geboten erscheinen lassen,
während aller Liegezeiten dafür Sorge zu tragen, dass eine Gefährdung des Schiffes rechtzeitig erkannt werden kann und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung getroffen werden können.
c) Bei Schäden an dem Hausboot durch Materialabnützung hat der Charterer diesen beim Vercharterer unverzüglich zu melden und den Standort anzugeben. Auf Weisung des Vercharterers muss der Charterer mit dem Schiff am aktuellen Ort verbleiben und den Anweisungen des Vercharterers oder seines Bevollmächtigen Folge leisten. Ist dieser nicht erreichbar, ist der Charterer berechtigt, die Reparatur oder den Ersatz zu veranlassen, wenn der Betrag den Wert von € 150,– nicht überschreitet. Diese Ausgabe wird bei der Rückkehr nach Vorlage der Rechnung zurückgezahlt, wenn die Schäden nicht auf Bedienungsfehler, falsches- bzw. fahrlässiges Verhalten des Charterers / Schiffsführers oder seiner Crew zurückzuführen sind. Ausgetauschte Teile sind aufzubewahren. Liegezeiten infolge notwendiger Reparaturen während des Charters berechtigen den Charterer zu keinen Schadenersatzforderungen. Wenn die Liegezeit 1/4 (ein Viertel) der gesamten Charterzeit überschreitet, gebührt dem Charterer ein Ersatz der anteiligen Charterkosten soweit die Ursache für den Schaden nicht auf ein pflichtwidriges Verhalten des Charterers zurückzuführen ist. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche bestehen nicht.
d) Bei Havarien, Grundberührung, möglicher Verspätung, Verlust oder Manövrierunfähigkeit des Hausbootes ist der Vercharterer ebenfalls unverzüglich zu benachrichtigen. Der Charterer / Schiffsführer hat alles zu unternehmen, was der Minderung des Schadens und der Folgeschäden (Charterausfall usw.) dienlich ist sowie in Absprache mit dem Vercharterer erforderliche Reparaturen in Auftrag zu geben, zu dokumentieren, zu überwachen und bei der Bezahlung in Vorlage zu treten. Der Charterer / Schiffsführer hat außerdem ein Schadensprotokoll anzufertigen und – wenn mit Ansprüchen Dritter gerechnet werden muss – von den zuständigen Behörden bestätigen zu lassen. Der Charterer / Schiffsführer kann zur Bezahlung aller Kosten herangezogen werden, die sich aus einer Nichterfüllung der vorerwähnten Formalität ergeben. Der Charterer / Schiffsführer haftet auch in vollem Umfang für alle direkten und Folgekosten wie Geschäftsausfall etc., die sich aus einer Beschlagnahme des Hausbootes aus seinem Verschulden oder dem eines Crewmitgliedes ergeben.
e) Besteht Anlass zur Vermutung einer Beschädigung an dem Hausboot im Unterwasserbereich, ist der nächste Hafen anzulaufen und die Untersuchung durch einen Taucher, Kranen oder Aufslippen auf Kosten des Charterers zu veranlassen.
f) Der Diebstahl des Hausbootes oder von Teilen ihrer Ausrüstung ist auf der nächsten Polizeistation anzuzeigen.
g) Sofern sich aus einem der o.g. Ereignisse die Notwendigkeit einer größeren Reparatur ergibt, kann der Vercharterer den Charterer anweisen den Heimathafen vor Ablauf der Charterzeit anzulaufen, um die notwendigen Arbeiten durchführen zu können. Soweit die Notwendigkeit der Reparatur nicht auf ein schuldhaftes Handeln des Charterers zurückzuführen ist, werden die verbleibenden Tage des Charterzeitraums anteilig erstattet.

Übergabe & Rücknahme
Der Vercharterer verpflichtet sich, den Charterer und den von diesem bestimmten Schiffsführer bei Übergabe des Hausbootes unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände anhand einer Check- oder Inventarliste ausführlich in das Hausboot einzuweisen. Durch Unterschrift dieser Liste bestätigt der Charterer / Schiffsführer, das Hausboot in gutem, seetüchtigem Zustand, sauber, vollgetankt (Treibstoff, Öl, Wasser) und vorschriftsmäßig ausgerüstet übernommen zu haben. Festgestellte Mängel, Schäden oder fehlende Ausrüstungsgegenstände müssen schriftlich festgehalten werden.
b) Der Charterer kann die Übernahme des Hausbootes verweigern, wenn deren Sicherheitsausrüstung und Sicherheitsstandard nicht den nationalen Vorschriften entsprechen oder Rumpf, Deck bzw. die Rumpf/Deckverbindung oder Ruderanlage so stark beschädigt sind, dass die Sicherheit von Schiff und Crew nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall entspricht die weitere Vorgangsweise dem Punkt 6a.
c) Der Vercharterer kann die Übergabe des Hausbootes verweigern, wenn
die Chartergebühr nicht vollständig bezahlt oder,
die Kaution nicht gestellt,
notwendige Dokumente fehlen oder ungenügend sind (kein oder für das gecharterte Hausboot ungenügender Befähigungsausweis als Schiffsführer, fehlendes u/o unpassendes Sprechfunkzeugnis etc.
wenn sich bei der Übernahme mit Einweisung in das Hausboot bzw. bei einer Probefahrt herausstellt, dass der Schiffsführer nicht die erforderlichen Kenntnisse zur sicheren Führung des Hausbootes hat
d) Im letztgenannten Fall bzw. bei fehlender oder ungenügenden Befähigungsausweisen kann der Törn mit einem dem Charterer auf seine Kosten beigestellten oder mit einem von ihm selbst bestimmten und zur Führung des Hausbootes berechtigten und befähigten Skipper angetreten werden.
Nach Beendigung der Charter übergibt der Charterer dem Vercharterer das geräumte Schiff frei von Müll, aufgetankt (Diesel) und abgesaugt (Fäkalien), am vertraglich vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit. Bei Nichteinhaltung dieses Termins berechnet der Vercharterer dem Charterer 150,00 EUR pro angefangene Stunde.
Verloren gegangene, beschädigte oder nicht mehr funktionsfähige Gegenstände sind dem Vercharterer nach Rückkehr unverzüglich anzuzeigen. Insbesondere sind Grundberührungen zu melden. Werden Schäden am Schiff, an dessen Zubehör und seiner Ausrüstung bei Rückgabe nicht ohne schuldhaftes Zögern angezeigt und vom Vercharterer erst später festgestellt, trägt der Charterer die Beweislast, dass der Schaden nicht während seiner Charterzeit eingetreten ist.
Übergabe und Rücknahme des Hausbootes erfolgen, soweit nichts anders schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde, im Heimathafen des Vercharterers.

Verfügbarkeit des Hausbootes
Wenn der Vercharterer dem Charterer das von ihm gemietete Hausboot oder ein gleichwertiges Ersatz-Hausboot aus einem von ihm nicht verschuldeten Grund nicht zum Übergabezeitpunkt oder innerhalb von 48 Stunden ab dem vereinbarten Übergabezeitpunkt zur Verfügung stellen kann, so hat der Charterer das Recht mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet der Vercharterer dem Charterer den vollen Charterpreis. Der Charterer kann darüber hinaus keine weiteren Ansprüche erheben.

Verlängerung und Rückführung
Eine Verlängerung der Charterzeit ist nur mit Zustimmung des Vercharterers möglich. Falls der Charterer das Hausboot an einem anderen als dem vereinbarten Rückgabeort verlässt, werden ihm die Kosten für die Rückführung des Hausbootes nach Aufwand in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen. Der Charterer hat für das Hausboot zu sorgen bis der Vercharterer dieses übernehmen kann. Die Charter endet mit der Übernahme durch den Vercharterer. Wetterbedingte Schwierigkeiten entbinden nicht von der pünktlichen Rückgabe des Hausbootes. Bei verspäteter Rückgabe hat der Charter dem Vercharterer sämtliche Schäden aus der Verspätung zu ersetzen und die doppelte Chartergebühr für die überzogene Zeit als Vertragsstrafe zu entrichten.

Betriebskosten
Das Hausboot wird mit vollem Kraftstofftank, vollem Frischwassertank und entleertem Schwarzwassertank übergeben. Zur Rückgabe hat der Charterer den Kraftstofftank voll zu tanken und den Schwarzwassertank zu entleeren. Die Kosten hierfür trägt der Charterer.

Haftung
Die Haftung des Vercharterers gegenüber dem Charterer sowie den Reisebeteiligten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Tritt nach Übernahme des Hausbootes durch den Charterer ein Schaden ein, der die Weiterfahrt unmöglich macht, so hat der Charterer keinerlei Ansprüche gegen den Vercharterer soweit die Ursache für den Schaden höhere Gewalt gemäß der Regelung dieser AGBs oder ein Verschulden Dritter ist. Liegt ein Verschleißschaden vor, so hat der Charterer Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Chartergebühr für die vollen Tage, die das Hausboot nicht mehr genutzt werden kann. Der Charterer haftet nicht für weitergehende Ansprüche weder für entgangene Urlaubsfreude noch für sonstige Schäden.
Der Charterer wird haftbar gemacht für durch ihn verursachte Schäden an dem Hausboot oder deren Ausstattung, sowie für den Verlust von Ausstattung während der Charterzeit. Er haftet grundsätzlich für alle Schäden die er oder andere Reisebeteiligten vorsätzlich, grob fahrlässig oder leicht fahrlässig herbeigeführt oder durch ein schuldhaftes Unterlassen nicht abgewendet haben.
Der Charterer haftet insbesondere für alle Schäden, die aus einer verspäteten Rückgabe des Hausbootes entstehen. Dies umfasst auch Nutzungsausfall, ist aber nicht hierauf beschränkt.

Höhere Gewalt
Der Vercharterer übernimmt keine Haftung und keine Rückerstattung des Charterpreises im Falle einer Verhinderung oder Unterbrechung der Fahrt z. B. durch Sperrung der Wasserstraße, Reparaturen, Überschwemmungen, Trockenheit oder jegliche andere Gründe, die nicht in der Macht des Vercharterers stehen.

Haustiere (nur nach vorheriger Absprache)
Haustiere sind an Bord nur nach Zustimmung des Vercharterers erlaubt. Diese Vereinbarung muss im Chartervertrag gesondert festgelegt werden. Der Charterer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Tier ständig beaufsichtigt wird und nur auf dem Boden des Hausbootes in einem Korb oder auf einer Decke seinen Ruheplatz hat, nicht auf Salon-Polstern, in oder auf Betten. Der Vercharterer erhebt eine Extra-Reinigungsgebühr gemäß aktueller Preisliste pro Tier.

Pannendienst
Der Vercharterer unterhält an allen Tagen jederzeit einen Pannendienst. Bei technischen oder navigatorischen Problemen hat der Charterer unverzüglich den Vercharterer zu kontaktieren, damit eine Reparatur oder sonstige Hilfe erfolgen kann. In Folge eines Auflaufens, einer Havarie oder eines Versagens des Hausbootes können keine Ansprüche auf Entschädigung an den Vercharterer gestellt werden. Wenn ein derartiger Schaden durch die Nachlässigkeit des Charterers entstanden ist, hat der Vercharterer das Recht, alle daraus entstehenden Kosten der Reparatur oder der Wiederbeschaffung vom Charterer einzufordern.

Beantstandung/Ausschluss
Beanstandungen jeglicher Art hat der Charterer dem Vercharterer unmittelbar nach Bekanntwerden zur Kenntnis zu geben, damit der Vercharterer schnell Abhilfe schaffen kann. Beanstandungen nach Rückgabe des Hausbootes an den Vercharterer sind gegenstandslos.

Gerichtsstand
Der Charterer kann den Vercharterer nur an seinem Sitz verklagen. Für Klagen des Vercharterers gegen den Charterer ist der Wohnsitz des Charterers maßgebend. Für alle Klagen aus dem Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.

Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die der Vercharterer zur Abwicklung des Chartervertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen vor Missbrauch geschützt. Die Weitergabe dieser Daten durch den Vercharterer erfolgt nicht. Die ausführliche Datenschutzerklärung kann jederzeit nachgelesen werden unter https://ferien-hausboot/datenschutz/.

Sonstiges
Mündliche Zusagen oder Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vercharterer wirksam. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr, erteilt. Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig oder unwirksam, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Der Charterer erklärt, dass er den Vertrag und diese AGBs gelesen, die darin verwendeten nautischen Fachausdrücke sowie ihre Bedeutung verstanden oder erklärt bekommen hat und mit den, auf die Besonderheiten des Hausbootcharters abgestimmten, Vertragsbedingungen einverstanden ist.

 

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